Kosten und Gebühren

Gemäß geltendem Recht entstehen Ihnen für die Erstellung von Gutachten und für Beratungsleistungen Kosten, die Sie bitte dem JVEG entnehmen. Der Sachverständige ist der Honorargruppe M 2 (Abschnitt 6; Anlage 1) zugeordnet.
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